Zum Fachanwalt wird von der Rechtsanwaltskammer ernannt, wer eine bestimmte Anzahl praktischer Fälle bearbeitet und eine theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt hat.

Um die Fachanwaltschaft aufrecht zu erhalten, absolviere ich jedes Jahr Fortbildungs- maßnahmen zum Arbeitsrecht. Dadurch wird gewährleistet, dass Sie stets eine Betreuung nach der aktuellen Rechtsprechung und in hoher Qualität erhalten.

 

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen als Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Hierzu gehören alle Fragen rund um das bestehende Arbeitsverhältnis sowie dessen Beendigung. Für betriebsverfassungsrechtliche Fragen stehe ich Arbeitgebern und Betriebsräten ebenfalls gern zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass bei Erhalt einer Kündigung Eile geboten ist, da Sie für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage lediglich drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit haben, um diese beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben. Danach ist die Kündigung- und sei sie noch so falsch- wirksam.

Bitte teilen Sie bereits bei der Terminvereinbarung den Zugang der Kündigung mit, damit wir diese berücksichtigen können.

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